Sonntag, 27. Januar 2008

Dokumentiert: Rede von Mumia-Abu-Jamal auf der XIII. Rosa-Luxemburg-Konferenz

Bei der diesjährigen Rosa Luxemburg Konferenz gab es auch wieder eine Rede von Mumia Abu-Jamal. Er stellte in seinem Beitrag die Notwendigkeit heraus, »eine authentische Arbeiterpresse aufzubauen, die die Bedürfnisse und Sorgen der Klasse anspricht« und wertete darin auch die Erfahrungen der Arbeiterbewegung in den USA aus. Sein Hauptanwalt, Robert R. Bryan reiste eigens für die Konferenz an. Er verwies auf die Situation Mumia Abu-Jamals: Er wurde 1982 wegen angeblichen Polizistenmordes zum Tode verurteilt und kämpft seitdem für die Wiederaufnahme des Verfahrens. In Kürze wird das zuständige Bundesgericht darüber entscheiden, ob er einen neuen, dann "hoffentlich fairen Prozeß" erhalten wird. Siehe auch den Beitrag auf IndyMedia.




redblog verweist auf den Beitrag "Aus der Todeszelle" und auf die Beilage der jungen Welt zur XIII. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz, die mit Berichten, Bildern, Auszügen aus den Vorträgen und Debatten, am 30. Januar 2008 erscheint.

Weitere Hinweise:
• Am 5.April wird in Luzern zu einer zu einer Solidaritätsdemo mit Mumia Abu-Jamal mobilisiert.

• Im LabourNet wurde der Themenschwerpunkt Mumia Abu-Jamal um das Faktenblatt vom Partisan Defense Committee (PDC) zu dem in den USA erschienenen Buch "Murdered by Mumia" in der deutschen Übersetzung des Komitees für soziale Verteidigung (KfsV) ergänzt.

Unsere bisherigen Berichte und weitere Informationen zum Fall Mumia Abu - Jamal

Samstag, 26. Januar 2008

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Freitag, 18. Januar 2008

Gegründet: IgFOB - Initiative gegen einen zentralen Fernomnibusbahnhof in Vaihingen

Die in der vergangenen Woche von ISA (Initiative schönes attraktives Vaihingen) und VorOrt angeregten Initiative gegen die Ansiedlung des Stuttgarter ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) in Vaihingen zählt eine Woche nach ihrer Gründung bereits 50 Mitglieder. Bei ihrem gestrigen Treffen gab sie sich den Namen "IgFOB - Initiative gegen einen zentralen Fernomnibusbahnhof in Vaihingen". Folgende Pressemitteilung hat die Initiative heute herausgegeben:

Enormer Zulauf bei der Vaihinger Bürgerinitiative IgFOB
Die erst vergangene Woche gegründete Bürgerinitiative gegen die Ansiedlung des ZOB in Vaihingen hat nun einen offiziellen Namen: „Initiative gegen einen zentralen Fernomnibusbahnhof in Vaihingen“ (IgFOB). Und sie verzeichnet einen beträchtlichen Zulauf von engagierten Vaihinger Bürgerinnen und Bürgern. Zu ihrem zweiten Treffen, auf dem sich eigentlich nur der acht-köpfige Sprecherrat vor allem mit organisatorischen Fragen beschäftigen wollte, kamen gleich auch zahlreiche neue Interessenten, so dass die Initiative jetzt bereits fast 50 Mitglieder zählt. Darunter Bezirksbeiräte der verschiedenen Fraktionen. Auch die NABU - Gruppe Stuttgart und Vertreter des VCD haben der Initiative ihre Unterstützung bei der Verhinderung des neuen Verkehrsknotenpunktes im ohnehin verkehrsüberlasteten Vaihingen zugesagt.
Trotz der bereits großen Bereitschaft von Vaihinger Bürgern und Kommunalpolitikern, sich gegen die mit dem FOB verbundenen weiteren Verkehrsbelastungen des Stadtbezirks zur Wehr zu setzen, will die Initiative noch weitere Bevölkerungskreise mobilisieren. Für Samstag, den 26. 1. 2008 kündigt sie den Auftakt zu einer Unterschriftensammlung auf dem Vaihinger Markt an.
Auch auf der politischen Ebene wurden erste Initiativen ergriffen. Weil die Verlegung des ZOB so zu sagen ein Kollateralschaden des Projekts Stuttgart 21 ist, kann sie nicht nur eine Angelegenheit der Stadt Stuttgart sein, sondern betrifft die gesamte Region Stuttgart. Die Initiative hat sich daher an die Fraktionen der Regionalversammlung gewandt und von auch bereits Zusagen erhalten, dass dort beantragt werden soll, nach Standortalternativen für den FOB im Bereich der Region Stuttgart zu suchen. Denn dass es keinen besseren, umweltverträglicheren und die Wohnbevölkerung weniger belastenden Standort für einen Fernomnibusbahnhof als Vaihingen geben soll, kann man sich bei der Initiative kaum vorstellen.
Nach Auffassung der IgFOB haben Gemeinderat und Stadtverwaltung bei der Standortwahl mindestens grob fahrlässig gehandelt, indem sie lediglich die Straßenanbindungen betrachteten, nicht aber die bereits vorhandene Verkehrsbe- bzw. überlastung der Zu- und Abfahrtstraßen.Alle bisher bekannten Verkehrsprognosen - beispielsweise die Verkehrsuntersuchung für die Stuttgarter Fildervororte von 2005 - gehen davon aus, dass die Leistungsgrenzen des Vaihinger Straßennetzes schon im Jahr 2010 aufgrund der bereits genehmigten Siedlungstätigkeiten erreicht sein werden. Und dabei ist der Baustellenabwicklungsverkehr für Stuttgart 21, z.B. für die „Rohrer Kurve“ und den Tunnelbau zum Flughafen noch nicht einmal berücksichtigt.
Ganz in der Nähe des für den ZOB vorgesehenen Geländes steht ein Baumarkt kurz vor der Realisierung, der nach Angaben der Stadtverwaltung täglich weitere ca. 4 000 Verkehrsbewegungen nach Vaihingen bringt.
Es sind ja nicht nur die rund 20.000 Busse, die jährlich nach Vaihingen hinein- und wieder hinausfahren müssten. Obwohl der Hauptbahnhof über eine erheblich bessere Vernetzung im öffentlichen Verkehr verfügt als Vaihingen, werden schon dort rund 80% der Busreisenden mit dem PKW oder dem Taxi gebracht oder abgeholt. Das würde für Vaihingen jährlich mehr als 1 Million weiterer Fahrzeug-Bewegungen bedeuten.Vor wenigen Jahren wurde Vaihingen wegen seiner übermäßig starken Verkehrsbelastung unter allen Stuttgarter Stadtbezirken als Pilotgebiet für Erstellung eines Lärmminderungsplans ausgewählt. Nun sind dessen erste Maßnahmen unter hohem Einsatz von Steuergeldern verwirklicht worden, wie beispielsweise ein flächendeckendes LKW-Durchfahrtsverbot. Die Wirkung dieser insgesamt über zwei Millionen Euro teuren Lärmschutz-Maßnahmen würde durch eine Verlegung des ZOB nach Vaihingen zunichte gemacht.Nach Auskunft der städtischen Verkehrsplaner lässt sich weder verhindern, dass die Reisenden durch Vaihingen zum Busbahnhof fahren, noch dass die Busse selbst diesen Weg nehmen.
Inwiefern die Standortwahl Vaihingen da angeblich eine „wirtschaftlich sinnvolle“ Lösung sein soll, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Den Vorwurf, man wolle sich in Vaihingen der Gesamtverantwortung für die Stadt entziehen, weisen die Initiativmitglieder nachdrücklich zurück.
Schließlich habe der Stadtbezirk Vaihingen in den vergangenen zwei Jahrzehnten einen weit überdurchschnittlichen Teil der Siedlungsausdehnung Stuttgarts sowohl im Gewerbe- als auch im Wohnbereich getragen. Neben der bereits Anfang der 90er Jahre beschlossenen und bis heute weitgehend realisierten Verdichtung des Gewerbegebiets Vaihingen/Möhringen auf das doppelte der damaligen Baumassen und beständiger Ausweitung der Einrichtungen der Universität wurden zahlreiche große zusätzliche Gewerbe- und Wohngebiete auf klimatologisch bedeutsamen Freiflächen erstellt.Vaihingen verfügt heute als flächengrößter Stuttgarter Stadtbezirk nur noch über 13% an für die Lebens- Wohn- und Umweltqualität wichtigen Freiflächen. Viel weniger als die meisten anderen Stadtbezirke. Mit der ungebremsten Siedlungstätigkeit wuchs ebenso unmäßig das Verkehrsaufkommen. Jede Maßnahme zur Entlastung des Ortes durch Umfahrungsstraßen wurde sofort durch neue Großgewerbeansiedlungen im Ortsbereich wieder zunichte gemacht (Schwaben-Galerie, Daimler-Schulungszentrum).
Vaihingen ist aber nicht nur Siedlungsgebiet, sondern auch einer der wichtigsten Versorger gesamt Stuttgarts mit Frischluft. Wer die Vaihinger Kaltluftentstehungsgebiete versiegelt, die Luftschneißen mit Großbauten verriegelt und die Frischluft durch Autoabgase egal ob innerorts oder auf den Umfahrungsstraßen zur Schadstoffwolke werden lässt, der beeinträchtigt nicht nur Gesundheit und Lebensqualität der Vaihinger Bevölkerung, sondern die aller Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger, erklärt der Sprecherrat der IgFOB.
Warum sonst hätte die Stadt dem Vaihinger Bezirksbeirat bei jedem geplanten Großprojekt der vergangenen Jahre versichert, dass es sich dabei wirklich um das letzte handele, weil die Belastungsgrenzen für Mensch und Umwelt erreicht seien. Allerdings nur um danach wieder nahezu jeder Anfrage meist privater Investoren nach Großbauprojekten nachzugeben.
Es spricht manches dafür, dass es sich auch bei der Standortwahl für den ZOB weniger um eine verkehrs- und stadtplanerisch gewissenhafte Abwägung als vielmehr um eine Gefälligkeit für den zum Hochtief- Baukonzern gehörenden Immobilienverwerter Aurelis handelt, der angesichts zahlreicher leerstehender Büroflächen und sterbendem Einzelhandel sein Gelände am Vaihinger Bahnhof bisher nicht gewinnbringend vermarkten konnte, vermutet man bei der IgFOB.
Die Initiative fordert daher nachdrücklich von Stadtverwaltung und Gemeinderat, die Pläne für eine Ansiedlung des ZOB/FOB in Vaihingen nicht weiter zu verfolgen und statt dessen auf der Basis aktueller Verkehrs- und Umweltdaten eine erneute Standortsuche in die Wege zu leiten.

Montag, 14. Januar 2008

Tarifvertrag zwischen GDL und Deutsche Bahn steht

Die Lokführergewerkschaft GDL und die Deutsche Bahn haben sich auf Eckpunkte für einen eigenständigen Tarifvertrag für Lokführer verständigt.
Die "Frankfurter Rundschau" fasst die Einigung zusammen: für die
Lokführer soll es rückwirkend zum 1. Juli 2007 eine Einmalzahlung von
800 Euro geben, von März an sollen die Einkommen um acht Prozent, von
September an um weitere drei Prozent erhöht werden. Der Tarifvertrag
hat eine Laufzeit bis Ende Januar 2009. Vom 1. Februar 2009 an soll
sich die wöchentliche Arbeitszeit dann um eine Stunde auf 40 Stunden
bei gleichem Entgelt verringern.

Dienstag, 8. Januar 2008

300 Euro Strafe für drei ausgerissene Pflanzen auf Genmais-Feldern in Oberboihingen

Der Imker Achim Schultheiß ist vom Amtsgericht Nürtingen zu einer Strafe von 30 Tagessätzen je 10 Euro verurteilt worden. Der Bioimker aus dem Freiburger Raum hatte am 5. Juni 2006 drei gentechnisch veränderte Maispflanzen aus einem Versuchsfeld der Fachhochschule Nürtingen gerissen. Diese gehörten zu einem Versuch, der im Auftrag des Bundessortenamtes auf insgesamt 15 Feldern in Deutschland durchgeführt wurde.

Das sei Sachbeschädigung, so der Strafrichter Jens Gruhl. Und weil die Aktion vorab im Internet angekündigt wurde, sei dies zudem auch eine „Anstiftung zur Sachbeschädigung“. Dieser folgten weitere Gegner des Anbaus gentechnisch veränderter Maispflanzen und entfernten sogleich in einer „freiwilligen Feldbefreiung von Gendreck“ weitere Pflanzen, weil „es keine wirksame Gegenwehr gibt“. So wurde neben Schultheiß eine Frau aus Schorndorf angeklagt.

Achim Schultheiß kassierte für seine Aktion einen Strafbefehl über 150 Tagessätze à 20 Euro. Dem Strafbefehl widersprach er und musste sich deshalb gestern vor dem Amtsgericht in Nürtingen verantworten.

Gentechnisch veränderte Nahrungsmittel liegen wie Blei in den Regalen der Lebensmittelhändler. Sofern diese überhaupt als solche erkennbar sind. Weil es keine Möglichkeit gibt, gentechnisch veränderte Pflanzen von ihren natürlichen Verwandten zu trennen – der sogenannte „Durchwuchs“ - nimmt der Grad der Verunreinigung mit genverändertem Erbgut stetig zu. Eine Katastrophe für einen Imker, der an den löblichen Grundsätzen biologisch einwandfreier Ware festhalten will. Zudem ein wirtschaftlicher Schaden, denn sobald nicht garantiert werden kann, dass der Honig frei von gentechnisch veränderten Substanzen ist, kauft diesen kein Mensch.

So wie die Mehrheit der Bevölkerung sieht das auch der Angeklagte: „Drei Viertel der Bevölkerung wollen die Agro-Gentechnik nicht auf dem Acker und schon gar nicht auf dem Teller.“

Aber wie bei anderen Fragen des Willens der Mehrheit der Bevölkerung steht diese auch hier entgegengesetzt zur Politik, die eine solche Entwicklung gentechnisch veränderter Pflanzen überhaupt erst möglich macht und politisch flankiert.

Der Meinung von Achim Schultheiß, diese Zustände seien ein „Demokratie-Notstand“, seine Aktion ein „Akt zivilen Ungehorsams“ und daß er selber nicht zu einer Feldbefreiungsaktion aufgerufen habe, sondern nur das angekündigt hat, was er machen wolle und daß er dies wieder tun würde, wenn es nötig sei, wollte der Richter nicht folgen. Trotz der ausdrücklich auf drei Pflanzen beschränkten Entnahme, die ein Filmteam aufzeichnete.

Der Staatsanwalt veranschlagte den Schaden auf 30.000 Euro, da weitere Mittäter das Versuchsfeld irreparabel beschädigt hätten. Der Versuch im Auftrag des Bundessortenamtes scheiterte übrigens bundesweit, da neben drei weiteren zerstörten Feldern die Trockenheit des Jahres 2006 den zarten „Pflänzlein“ den Rest gaben.

Auch wenn der Richter bei seinem Urteil weit unter den Forderungen des Staatsanwalts blieb, ließ er sich nicht auf eine politische Beurteilung ein. Sein Mandant wolle „eine drohende Gefahr“ von sich oder anderen im Sinne des Paragraphen 228 BGB abwenden, so der Verteidiger von Schultheiß. Richter Gruhl befand dagegen, ein „Notstand“ liege nicht vor.

Die Geldstrafe will Schultheiß nicht zahlen. Sofern die Hochschule „gentechnisch manipulierte Organismen freisetzt“ will er am 12. Mai erneut 3 Pflanzen unschädlich machen.

(Erstveröffentlichung auf StattWeb)